Entlastungsleistungen gem. § 45B SGB XI
Was sind Entlastungsleistungen und wie werden diese finanziert?
Der Entlastungsbetrag soll pflegende Angehörige entlasten und Angebote finanzieren.
Hierbei handelt es sich um Entlastungs- und Betreuungsangebote wie z.B. Unterstützung
im Haushalt sowie im Alltag.
Wer hat Anspruch auf Entlastungsleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen?
Alle Personen ab Pflegegrad 1. sowie alle Pflegebedürftigen, die Leistungen von der
Pflegeversicherung beziehen und zu Hause wohnen. Wenn die dafür vorgesehenen 125
Euro nicht ausreichen, kann man Pflegeleistungen umwidmen.
Auf diese Weise lassen sich bis zu 40% der Pflegesachleistungen (also des Pflegedienstes) für
Entlastungsleistungen nutzen.
Unser Unternehmen ist zugelassen für Niedrigschwellige Entlastungsleistungen nach § 45 B SGB XI durch die KSV Sachsen.